AGB Ticket
Vertragsbedingungen für den Erwerb von Tickets für Veranstaltungen der EVNT GbR
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen („AGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten („Ticket(s)“) bei EVNT GbR („Veranstalter“) bzw. vom Veranstalter autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird. Dies gilt insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen sowie den Zutritt und Aufenthalt im Veranstaltungsgelände.
§ 1 Bezug von Tickets
(1) Bezug von Tickets: Tickets für Veranstaltungen der EVNT GbR sind ausschließlich über den Veranstalter oder autorisierte Verkaufsstellen erhältlich. Der Veranstalter behält sich vor, die verfügbare Ticketanzahl pro Veranstaltung und Kunde zu begrenzen sowie Rabatte oder Sonderkonditionen nach eigenem Ermessen zu gewähren oder abzulehnen. Sollten bei autorisierten Verkaufsstellen zusätzliche oder abweichende Bedingungen gelten, haben im Verhältnis zwischen Kunde und Veranstalter stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
(2) Online-Verkauf: Bei der Online-Ticketbestellung erhält der Kunde nach der Registrierung ein persönliches Passwort. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sein Passwort geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Er haftet für missbräuchliche Nutzungen durch Dritte, sofern er den Missbrauch nicht zu vertreten hat.
Mit der Abgabe des Online-Bestellauftrags auf www.meinevnt.de gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Veranstalter bestätigt den Eingang des Angebots online. Diese Bestätigung ist noch keine Vertragsannahme, sondern steht unter dem Vorbehalt der Ticketverfügbarkeit und besonderer Umstände (z. B. Sicherheitsaspekte). Der Vertrag kommt erst mit dem elektronischen Versand, dem print@home-Ticket oder der Ticket-Hinterlegung (§ 2) auf Grundlage dieser AGB zustande.
(3) Preis: Die Ticketpreise entsprechen der aktuellen Preisliste des Veranstalters. Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den angebotenen Zahlungsmethoden ausgegeben. Zusätzlich zum Ticketpreis können Versandkosten sowie eine angemessene Servicegebühr (z. B. Vorverkaufsgebühr) für Leistungen im Interesse des Käufers anfallen.
(4) Ermäßigung: Der Veranstalter bietet bestimmten Personen oder Personengruppen ermäßigte Tickets an. Die berechtigten Gruppen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Maßgeblich für die Ermäßigungsberechtigung ist der Tag der Veranstaltung. Ein gültiger Nachweis ist sowohl beim Ticketkauf als auch beim Einlass vorzuzeigen.
(5) Kein Widerrufs- und Rücknahmerecht: Auch wenn Tickets online oder per Fernkommunikation bestellt werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Das bedeutet: Nach der Bestätigung durch den Veranstalter ist der Kauf verbindlich und das zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nicht. Ein Umtausch oder eine Rückerstattung der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(6) Veranstaltungen von Dritten: Der Veranstalter verkauft auch Tickets im Auftrag Dritter. Der Kunde wird vor dem Kauf deutlich darauf hingewiesen. Für diese Tickets gelten ebenfalls unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der jeweilige Veranstalter kann jedoch zusätzliche oder abweichende Bedingungen für den Besuch der Veranstaltung festlegen.
§ 2 Versand und Hinterlegung von Tickets, Reklamationen
Mängel an Tickets oder Bestellungen (z. B. falsche Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Ort, Druckfehler, fehlende Angaben oder Beschädigungen) müssen unverzüglich, spätestens jedoch sieben Werktage vor der Veranstaltung, in Textform (per E-Mail oder Post) reklamiert werden. Bei Bestellungen innerhalb der letzten sieben Werktage vor der Veranstaltung oder bei hinterlegten Tickets ist die Reklamation sofort vorzunehmen. Maßgeblich ist der Eingang der Reklamation. Bei berechtigter Reklamation erhält der Kunde nach Rückgabe des fehlerhaften Tickets kostenlos ein neues Ticket.
Ausgenommen sind Reklamationen bei abhandengekommenen Tickets oder unbestellten Zusendungen, sofern der Mangel nicht nachweislich vom Veranstalter verursacht wurde.
(3) Defekt: Bei technischen Problemen mit dem Ticket oder der elektronischen Zugangskontrolle stellt der Veranstalter nach Legitimationsprüfung und Sperrung des alten Tickets ein neues aus oder aktiviert das alte Ticket neu. Bearbeitungsgebühren können anfallen, sofern der Defekt nicht vom Veranstalter oder seinen Beauftragten verursacht wurde.
(4) Abhandenkommen: Der Verlust von Tickets ist dem Veranstalter unverzüglich zu melden. Der Veranstalter kann die Tickets sofort sperren. Bei elektronischen Tickets wird nach Sperrung und Legitimationsprüfung ein neues Ticket ausgestellt (ggf. gegen Bearbeitungsgebühr). Bei missbräuchlichen Verlustmeldungen erstattet der Veranstalter Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer verlorener Tickets ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
§ 3 Verlegung, Absage und Abbruch
(1) Verlegung: Der Veranstalter behält sich das Recht zur Verlegung der Veranstaltung, von Veranstaltungsteilen sowie zu Programmänderungen vor. In allen Fällen behalten erworbene Tickets für verlegte Veranstaltungen oder Veranstaltungsteile ihre Gültigkeit, berechtigen den Kunden aber, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung oder Veranstaltungsteile zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. Übersendung des Original-Tickets auf eigene Rechnung den von der Verlegung betroffenen entrichteten Ticketpreis abzüglich angefallener Gebühren erstattet. Die endgültige Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung, berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Terminierung noch nicht erfolgt war.
(2) Absage und Zuschauerausschluss: Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird der Ticketpreis – gegen Vorlage des Original-Tickets innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach dem Termin der Veranstaltung – bei Angabe der Bankverbindung zum Nennwert abzüglich angefallener Gebühren erstattet. Bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, sind sowohl der Veranstalter als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. Übersendung des Original-Tickets auf eigene Rechnung den entrichteten Ticketpreis abzüglich angefallener Gebühren erstattet.
(3) Abbruch und Wiederholung der Veranstaltung: Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Veranstalter hat den Abbruch zu vertreten. Im Fall einer Wiederholung der Veranstaltung, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und dann abgebrochenen Veranstaltung, gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für die Wiederholung hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (zur Rücktrittserklärung § 3 (1)). Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Veranstalter den entrichteten Ticketpreis erstattet; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.
§ 4 Nutzung und Weitergabe
(1) Zutrittsrecht: Der Veranstalter will den Zutritt zur Veranstaltung nicht jedem, sondern nur denjenigen Ticketinhabern gewähren, die Tickets als Kunde beim Veranstalter oder einer autorisierten Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach § 4 (4) erworben haben. Das Zutrittsrecht endet mit dem erstmaligen Verlassen des Veranstaltungsgeländes. Im Falle eines Ticketerwerbs im Rahmen einer unzulässigen Weitergabe nach § 4 (3) besteht kein Zutrittsrecht. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall eine Zutrittsverweigerung vor. Regressansprüche gegen den Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde ein amtliches Dokument (zB Personalausweis) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
(2) Weitergabebeschränkung: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen liegt es im Interesse des Veranstalters und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
(3) Unzulässige Weitergabe: Sofern dem Kunden individualisierte und ihm zuzuordnende Tickets ausgehändigt wurden, ist jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Kunden untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:
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Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (zB bei eBay, eBay Kleinanzeigen) und/oder bei nicht vom Veranstalter autorisierten Verkaufsplattformen (zB viagogo, StubHub etc) in allgemein zugänglicher Form zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;
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Tickets zu einem höheren als dem entrichteten Ticketpreis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
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Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
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Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;
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Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in § 4 (3) und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets nicht an den betroffenen Kunden zu liefern, zu stornieren sowie dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen.
(4) Zulässige Weitergabe: Eine private, nicht öffentliche Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in § 4 (3) vorliegt und der Kunde (i) den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (zB auf Anforderung Vor- und Zuname) über den neuen Ticketinhaber an den Veranstalter nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (ii) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Veranstalter einverstanden erklärt und (iii) der Veranstalter auf Anforderung unter Nennung des neuen Ticketinhabers, rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Veranstalter die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat. Die Weitergabe der Daten des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Veranstalter sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) der DS-GVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters (vgl. Ziffer 2.1) gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f) DS-GVO. Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten diese Regelungen mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt.
§ 5 Verhalten in der Veranstaltungsstätte
(1) Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Veranstalter oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Bestehende Hausverbote bleiben in Kraft. Den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
(2) Zutritt: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß § 4 (1) erworbenen Zutrittsrecht zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte berechtigt. Der Zutritt kann aber verweigert bzw. der Kunde oder Ticketinhaber der Veranstaltungsstätte verwiesen werden, wenn
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der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
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die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (zB Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Veranstalter zu vertreten ist, und/oder der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach § 4 (4) vor;
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der Kunde oder Ticketinhaber ersichtlich alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht;
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einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden: Glasbehälter, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände, Tiere.
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gegen den Kunden oder Ticketinhaber wurde in der Vergangenheit ein Hausverbot durch den Inhaber des Hausrechts ausgesprochen, welches noch in Kraft ist.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
Weiterhin ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese auf dem Veranstaltungsgelände unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Veranstaltungsgeländes verboten.
(3) Haftung: Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und/oder Erfüllungsgehilfe haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. Eine Haftung für gestohlene oder abhandengekommene Gegenstände besteht nicht.
(4) Bildaufnahmen: Der Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von anderen Daten ist nur mit Einwilligung des Veranstalters und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des Veranstalters ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können der Veranstalter und/oder der zuständige Verband und/oder von ihnen jeweils beauftragte/autorisierte Dritte (zB Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie den zuständigen Verband sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
§ 6 Vertragsstrafe
Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB ist der Veranstalter ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,–- EUR gegen den Kunden zu verhängen. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, sowie die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
§ 7 Datenschutz
Soweit innerhalb dieser AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Kunden, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO und andererseits zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters. Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DS-GVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters können der unter https://mykaiserstuhl.de/datenschutzerklarung/ abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
§ 8 Kontakt
Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets des Veranstalters können über folgende Kontaktmöglichkeiten an den Veranstalter gerichtet werden:
Die EU biete eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).
§ 9 Rechtswahl/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Breisach Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB ergeben, ist Breisach, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
§ 10 Ergänzungen und Änderungen
Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB und/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die Kontaktadresse (§ 8) zu richten.
§ 11 Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.
